Neuerungen in der IFRS-Welt – Höchste Zeit zum Handeln

27.03.2018 von CA Redaktion | Accounting & Finance

Von der gegenwärtigen Dynamik der Änderungen in der IFRS-Welt haben viele Unternehmen bereits Kenntnis genommen; nun ist sie deutlicher spürbar denn je. Die verpflichtende Erstanwendung von IFRS 9 und 15 gestaltet sich für IFRS-Bilanzierer oftmals als arbeitsintensives Unterfangen. Bei vielen Unternehmen sind die aufwändigen Umstellungsprojekte bereits abgeschlossen oder kurz davor. Und zu allem Überfluss steht mit IFRS 16 die neue Leasingbilanzierung bereits vor der Tür: Die Zeit ist reif zu handeln.

Die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Rödl & Partner, Seminarpartner der CA controller akademie in der Themenwelt Accounting & Finance, hat die wichtigsten ab 2018 zu beachtenden Neuerungen bei den IFRS übersichtlich zusammengefasst.

Christian Landgraf, Rödl&Partner

Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen

  • Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten wird durch IFRS 9 neu gestaltet. Insbesondere hängt die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte nunmehr von 2 neu eingeführten Kriterien ab: der Geschäftsmodell- und der Zahlungsstrombedingung. Zudem ändert sich die Erfassung von Wertberichtigungen.
  • Die Umsatzrealisierung wird durch IFRS 15 neu geregelt. Davon betroffen sind grundsätzlich alle im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mit Kunden geschlossenen Verträge, die in Zusammenhang mit der Lieferung von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen stehen.

Daneben sind  – jeweils vorbehaltlich der noch zu erwarteten EU-Endorsements – weitere kleinere Anpassungen diverser Standards im Arbeitsalltag zu berücksichtigen, wie z.B. die Einführung des IFRIC 22 „Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlter Gegenleistungen“.

Die Empfehlung der Experten:

  • Eine Analyse der Auswirkungen der ab 2018 anzuwendenden Standards IFRS 9 und 15 sollten Unternehmen bestenfalls bereits vorgenommen haben oder zeitnah durchführen. Denn schon im Abschluss für 2017 sind die erwarteten Auswirkungen im Anhang anzugeben.
  • Aufgrund des hohen Aufwands, den eine solche Umstellung mit sich bringt, ist es zudem empfehlenswert, sich möglichst frühzeitig mit den Auswirkungen von IFRS 16, der ab 2019 anzuwenden ist, auseinanderzusetzen.

Foto: Christian Landgraf, Rödl & Partner

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