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- Neuer Standard IFRS 19 bringt Erleichterungen bei der Erstellung von Anhangangaben nach IFRS
- Neuer Standard IFRS 18 stellt die Gewinn- und Verlustrechnung auf den Kopf
- Insolvenzen steigen stark
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Neuer Standard IFRS 18 stellt die Gewinn- und Verlustrechnung auf den Kopf
Es ist nichts Neues, dass sich bei der Bilanzierung nach IFRS laufend Änderungen ergeben. Im Frühjahr 2024 veröffentlichte der Standardsetzer mit IFRS 18 diesmal jedoch einen Standard, der die grundlegenden Regelungen zur Darstellung des Abschlusses überarbeitet und in diesem Zuge auch das für Controller womöglich zentralste Berichtselement – die Gewinn- und Verlustrechnung – in ihrer Struktur ändert.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach IFRS künftig in fünf feste Kategorien unterteilt werden:
- Operatives Ergebnis
- Investitionsergebnis
- Finanzierungsergebnis
- Ertragsteuern
- Aufgegebene Geschäftsbereiche
Während es sich bei den beiden letztgenannten um bereits aktuell separat ausgewiesene „Sonderbereiche“ handelt, wird schnell deutlich, dass die übrige Gewinn- und Verlustrechnung ebenso wie die Kapitalflussrechnung künftig in die drei Bereiche Operativ, Investition und Finanzierung unterteilt wird. Auch wenn sich die Definition dieser Bereiche von der Definition in der Kapitalflussrechnung im Detail unterscheidet, findet doch eine gewisse strukturelle Angleichung statt. Die Gewinn- und Verlustrechnung erhält zudem feste Zwischensummen als Zwischenergebnisse der einzelnen Kategorien.
Die feste Vorgabe der Kategorien und Zwischensummen stellt eine grundlegende Änderung in der Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS dar. Nach derzeitiger Regelung sind IFRS-Anwender im Gegenzug diesbezüglich noch sehr frei. So kann es zukünftig zu einigen Verschiebungen im Vergleich zur bisher gewählten Darstellung kommen, was womöglich auch Folgewirkungen auf Covenants oder die Vergütung des Managements haben kann. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit den neuen Regelungen und deren Auswirkungen auseinandersetzen.
IFRS 18 hält auch Änderungen bei den zu liefernden Anhangangaben bereit. So müssen Unternehmen künftig Angaben zu sog. Management-Defined Performance Measures (MPMs) bereitstellen. Diese werden definiert als Ergebnisgrößen, die keine Angaben nach IFRS sind, aber dennoch öffentlich kommuniziert werden und die Sicht des Managements auf einen Aspekt der Ertragskraft darstellen sollen. Für solche MPMs ist künftig u.a. eine Überleitungsrechnung zur am besten vergleichbaren IFRS-Zahl offenzulegen. Vor diesem Hintergrund sollten Unternehmen frühzeitig ihr internes Berichtswesen und die öffentliche Berichterstattung von Erfolgskennzahlen (z.B. EBIT, EBITDA) überprüfen.
Neben den dargestellten Neuerungen bringt IFRS 18 auch weitere Änderungen wie neue Leitlinien zur Aggregation und Disaggregation von Informationen oder eine neu geregelte feste Zuordnung von Zinsen und Dividenden in der Kapitalflussrechnung mit sich. Die vielfältigen Auswirkungen sind daher umfassend zu analysieren.
IFRS 18 wird verpflichtend spätestens ab 2027 anzuwenden sein, sofern wie erwartet die Übernahme des Standards durch die EU erfolgt. Er ersetzt den derzeit noch gültigen IAS 1 zur Darstellung des Abschlusses.
Unser Tipp!
Um mehr Details zu IFRS 18 zu erfahren und auch bei den weiteren Änderungen rund um die Bilanzierung nach IFRS am Ball zu bleiben, empfehlen wir unsere entsprechenden Seminare wie das Einsteigerseminar „Rechnungslegung für Controller“ oder den Vertiefungslehrgang „Certified IFRS Specialist (CISCA)“.
Einen ersten kleinen Ausblick auf die IFRS erhalten Sie auch in “Stufe IV – Planungsanwendungen & Umsetzung“ unseres Controllers Trainingsprogramm in fünf Stufen.
Autor
Dr. David Shirkhani, M.Sc.
Referent bei Rödl & Partner im Bereich Capital Markets & Accounting Advisory Services