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IFRS 18: Ein Überblick über den neuen Rechnungslegungsstandard

Ab dem 1. Januar 2027 wird der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 18 „Presentation and Disclosure in Financial Statements“ verpflichtend für alle Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren. Ziel ist es, die Darstellung finanzieller Informationen sowie die Transparenz und Vergleichbarkeit von Abschlüssen zu verbessern – insbesondere durch eine neue Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung und erweiterte Offenlegungspflichten.
Was ändert sich mit IFRS 18?
Drei verpflichtende (Zwischen-)Summen in der GuV
Künftig müssen Unternehmen in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung verbindlich definierte (Zwischen-)Summen ausweisen:
- Operatives Ergebnis (Operating Profit or Loss)
- Gewinn oder Verlust vor Finanzierung und Ertragsteuern (Profit or Loss before Financing and Income Taxes)
- Periodenergebnis (Profit or Loss)
Dazu werden die Erträge und Aufwendungen in fünf Kategorien eingeteilt:
- Operative Tätigkeiten
- Investitionen
- Finanzierung
- Ertragsteuern
- aufgegebene Geschäftsbereiche.
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Welche Folgeeffekte ergeben sich daraus für die Kapitalflussrechnung gemäß IAS 7?
Management Performance Measures (MPMs) als zusätzliche Anhangangabe
Kennzahlen, die vom Management selbst definiert und extern kommuniziert werden, wie z. B. in Analystenpräsentationen, müssen künftig im Anhang offengelegt und mit den IFRS-Zwischensummen abgestimmt werden.
📌 Ihr persönlicher Quick-Check:
Welche der folgenden Größen können als MPM eingestuft werden: (adjusted) EBITDA, betriebliches Ergebnis, Free Cashflow oder Anzahl Neukunden?
Neue Vorgaben zur Aggregation und Disaggregation
Für die Abschlussbestandteile und den Anhang gelten künftig grundsätzliche Vorgaben zur sinnvollen Gruppierung (Aggregation) oder Aufgliederung (Disaggregation) von Informationen. Ziel ist es, relevante und vergleichbare Angaben für die Adressaten bereitzustellen.
IFRS 18 ersetzt den derzeit gültigen IAS 1 zur Darstellung des Abschlusses. Auch wenn der Stichtag im Januar 2027 noch etwas entfernt scheint, besteht bereits heute Handlungsbedarf, um rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereitet zu sein – Stichwort „Vergleichswerte“ aus der Vorperiode.
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