Erhebliche rechtliche Änderungen bei Transferpreisen

27.01.2020 von CA Redaktion | Accounting & Finance

Sie haben es vielleicht mitbekommen, im Dezember 2019 ist noch ein neuer Referentenentwurf des Gesetzgebers zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Anti-Steuervermeidung veröffentlicht worden. Praktiken, die zur Steuervermeidung im EU-Binnenmarkt führen, sollen dadurch verhindert werden. Der Entwurf führt konsequent den OECD-Aktionsplan zu BEPS (Base Erosion – Profit Shifting) fort. Damit wird insbesondere angestrebt, dass sich die Wertschöpfung zwischen verbundenen Unternehmen auch in deren Ergebnis, welches durch die Verrechnungspreise erzeugt wurde, widerspiegelt.

Von den Änderungen ist insbesondere der § 1 AStG (Außensteuergesetz) betroffen. Themen hier sind beispielsweise die Definition der “nahestehenden Person“, die Rangfolge bei der Wahl der Verrechnungspreismethode, die Vorschriften zu den Bandbreiten, der Wegfall der Öffnungsklausel bei Funktionsverlagerungen und die Veränderungen bei immateriellen Wirtschaftsgütern (u.a. Verankerung der DEMPE-Funktion in nationales Recht).

Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt ist der Themenbereich der Finanzierung. Stichpunkte wären hier hybride Gestaltungen und die Hinzurechnungsbesteuerung. Selbstverständlich ist auch die Verrechnungspreisdokumentationspflicht Gegenstand  der Änderungen in § 90 Abgabenordnung. So ist beispielsweise der Schwellenwert für das Masterfile auf 50 Mio EUR (bisher 100 Mio EUR) heruntergesetzt worden. Die hier vorgestellte Auswahl der Neuregelungen zeigt, dass Unternehmen häufig nicht nur von einer, sondern vermutlich von gleich mehreren Änderungen betroffen sein dürften.

Während die meisten der neuen Regelungen bereits für alle ab dem 31.12.2019 beginnenden Wirtschaftsjahre gelten sollen, ist die neue, jährliche elektronische Einreichung gemäß § 90 Abs. 3 AO (Abgabenordnung) voraussichtlich erst für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2020 beginnen, relevant.

Sie sehen, es ist wichtig und lohnenswert, sich zeitnah über die neuen Regelungen zu informieren. Nutzen Sie die nächste Gelegenheit vom 9. bis 11. März 2020 in Starnberg, sich in unserem Fachseminar Verrechnungspreise auf den aktuellsten Rechtsstand zu bringen.

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