Planung als „unternehmerische Entscheidung“ im Sinne des Aktienrechts

23.01.2020 von CA Redaktion | Business Development
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Im Rahmen der Planung wird meist final über große Investitionen, über Projekte und Maßnahmen sowie die dafür notwendigen finanziellen Mittel („Budgets“) des nächsten Jahres entschieden. Angesichts verschiedener Handlungsoptionen wird die Planung üblicherweise in letzter Instanz von der Geschäftsführung bzw. dem Vorstand genehmigt und für verbindlich erklärt. Dass Planung damit typischerweise die gesetzlichen Kriterien einer „unternehmerischen Entscheidung“ erfüllt, ist allerdings den wenigsten bewusst. Ein Grund dürfte sein, dass das Wort Planung im § 93 AktG nicht genannt wird und die Kriterien für eine „unternehmerische Entscheidung“ in Kommentaren und Auslegungen zu finden sind. Vielleicht liegt es aber einfach nur daran, dass viele GmbH-Geschäftsführer nicht wissen, dass für sie auch Paragraphen des Aktiengesetzes relevant sind.

Aus der sogenannten Business Judgement Rule des §93 AktG ergibt sich, dass „unternehmerische Entscheidungen“ nachweisbar auf „angemessenen Informationen“ basieren sollten. Infolge der unsicheren Auswirkungen von Entscheidungen sind insbesondere die mit diesen verbundenen Chancen und Gefahren (Risiken) zu analysieren und in der Entscheidungsvorlage zu dokumentieren. Daraus ergibt sich eine speziell „entscheidungsorientierte“ Ausrichtung des Risikomanagements. Die zentrale Intention ist klar: unternehmerische Entscheidungen sind mit Risiken verbunden und kein Vorstand oder Geschäftsführer haftet dafür, dass solche Risiken auch einmal zu negativen Planabweichungen oder Verlusten führen können. Um diese Befreiung von persönlicher Haftung („Haftungsprivileg“) in Anspruch nehmen zu können, ist es aber erforderlich, die Entscheidung durch adäquate Methoden vorzubereiten und adäquate Entscheidungsvorlagen zu erstellen. Beispielhaft sprechen die GoP (Grundsätze ordnungsmäßiger Planung) von „erwartungstreuen Planwerten“, die sich „im Mittel“ realisieren lassen.

Update: Als Reaktion auf diesen Beitrag erhielten wir zahlreiche Rückmeldungen, hier eine Zusammenfassung der Argumentation.

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