Latente Steuern im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen nach IFRS 16 – Bevorstehende Änderung des IAS 12

17.06.2021 von CA Redaktion | Accounting & Finance
Änderung des IAS 12

Die Umstellung der Bilanzierung von Leasingverhältnissen auf die neuen Regelungen des IFRS 16 brachte für Unternehmen eine Reihe an Herausforderungen mit sich. Während zu unterschiedlichen Detailfragen eine Vielzahl an Leitlinien zur Verfügung stehen, bestand bei einer Frage hingegen häufig Ungewissheit – der Frage nach der Bildung latenter Steuern auf die Effekte des IFRS 16.

Hintergrund der Fragestellung

Die Unklarheit in Bezug auf die Bildung latenter Steuern resultierte daraus, dass sich in IAS 12.15 (b) bzw. IAS 12.24 die sog. „initial recognition exemption“ wiederfindet. Diese besagt, dass beim erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der zum Transaktionszeitpunkt weder das Periodenergebnis nach IFRS noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst (und keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt), keine latenten Steuern zu bilden sind.

Dieser Anwendungsbereich scheint bei einer erfolgsneutralen Einbuchung einer Leasingverbindlichkeit und eines korrespondierenden Nutzungsrechts nach IFRS 16 erfüllt. Dies würde bedeuten, dass auch in den Folgeperioden eine Erfassung latenter Steuern auf die Effekte des IFRS 16 ausgeschlossen ist. IFRS-Bilanzierer fragten sich jedoch, ob dieses formale Ergebnis tatsächlich vom Standardsetzer beabsichtigt ist, da es wenig intuitiv wirkt. Bei der „initial recognition exemption“ des IAS 12 handelt es sich um eine vergleichsweise alte Regelung, die nicht auf den neuen Standard abgestimmt ist.

Entwurf für eine Überarbeitung des IAS 12

Tatsächlich kommt der Standardsetzer zu einer ähnlichen Schlussfolgerung. Daher wurde im Mai 2021 eine Standardänderung zu IAS 12 beschlossen, die für ab dem 01. Januar 2023 beginnende Geschäftsjahre verbindlich gelten soll (finale Zustimmung der EU noch ausstehend). Die Änderung schränkt die „initial recognition exemption“ ein, sodass nun latente Steuern zu bilden sind, wenn aus einer Transaktion abzugsfähige und zu versteuernde temporäre Differenzen in gleicher Höhe entstehen.

Fazit

Die neue Standardänderung schafft Klarheit für IFRS-Bilanzierer in Bezug auf diese häufig diskutierte Fragestellung. Sie zeigt aber auch die hohe Änderungsdynamik der IFRS. Bestehende Regelungen werden fortlaufend hinterfragt und bei Bedarf angepasst. Dies dient der Zielstellung des IASB eine möglichst hohe Qualität der Bilanzierungsnormen sicherzustellen, führt allerdings auch dazu, dass sich IFRS-Bilanzierer stetig mit Neuerungen und Änderungen befassen müssen.

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Autor: Dr. David Shirkhani, M.Sc., Referent bei Rödl & Partner im Bereich Capital Markets & Accounting Advisory Services, zu Themen der nationalen und internationalen Rechnungslegung sowie in der Abschlussprüfung und Grundsatzarbeit.

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