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Auswirkungen und Nachwirkungen des Fall Wirecard
Am 25. Juni 2020 meldete Wirecard Insolvenz an, nachdem bekannt geworden war, dass 1,9 Milliarden Euro „fehlten“. Einer der größten Bilanzskandale der deutschen Nachkriegszeit, mit einem zwischenzeitlich vermuteten Schaden von bis zu 4 Mrd. Euro, hat auch international hohe Wellen geschlagen. Denn wie war es möglich, dass trotz zahlreicher Hinweise aus den Kapitalmärkten, selbst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angesichts der Entwicklungen und Kapitalmarktmeldungen bei dem Zahlungsabwickler nicht früher aktiv wurde? Die manipulierten Bilanzen von Wirecard haben das Vertrauen in den deutschen Kapitalmarkt beschädigt.
Als es zu spät war, reagierte der Gesetzgeber. Im Oktober 2020 mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität. Bereits Mitte Dezember wurde daraus ein Regierungsentwurf mit dem vorrangigen Ziel, das Vertrauen in den deutschen Kapitalmarkt wiederherzustellen.
In der Umsetzung dazu soll es künftig eine stärkere Regulierung der Abschlussprüfung und mehr Kontrollen geben.
So soll die BaFin bereits bei einem Verdacht das Recht auf Prüfung aller kapitalmarktorientierten Unternehmen bekommen. Bisher war dies ein zweistufiges Verfahren unter freiwilliger(!) Mitwirkung der Unternehmen. Zu den weiteren Maßnahmen gehört auch eine verpflichtende Prüferrotation nach 10 Jahren und stärkere Pflichten für Unternehmen von „öffentlichem Interesse“ (z. B. Pflicht zur Trennung von Prüfung und Beratung). Außerdem haften Abschlussprüfer mit höheren Beträgen, auch dann, wenn weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
Es kommt aber nicht nur zu externen Verschärfungen, auch intern drohen für die Vertreter von Kapitalgesellschaften (z.B. AG, SE, GmbH, KGaA) durch den neu einzufügenden § 331a HGB Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren (oder Geldstrafen) für falsche „Bilanz- oder Lageberichtseide bzw. der Entsprechung im Konzern“; Bei Leichtfertigkeit max. 2 Jahre (oder Geldstrafe). Auch für alle anderen Unternehmen, die dem § 331 HGB unterliegen, sollen künftig „leichtfertige unrichtige Darstellungen“ mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe (oder Geldstrafe) geahndet werden.
Vielleicht fragen Sie sich auch, ob Sie alle Regelungen des HGB kennen. Liegt Ihr letztes Update vielleicht länger zurück? Dann wäre das Seminar Rechnungslegung für Controller ein guter Einstieg, um alle wesentlichen Änderungen der letzten Jahre in HGB und IFRS kennenzulernen. Sind Sie regelmäßiger Anwender von HGB oder IFRS, dann wären die Seminare HGB Bilanzierung – Vertiefungsseminar oder IFRS – aktuelle Entwicklungen und Praxisfragen eine gute Empfehlung.
Autor: Dipl.-Oec. Guido Kleinhietpaß. Partner, Trainer und Consultant der CA controller akademie