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- 24 Monate Blick nach vorn – Liquiditätsplanung unter dem Blickwinkel des § 18 InsO
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24 Monate Blick nach vorn – Liquiditätsplanung unter dem Blickwinkel des § 18 InsO

Hand aufs Herz – wann haben Sie zum letzten Mal einen Blick in die deutsche Insolvenzordnung geworfen? Das machen Controller, aber auch Geschäftsführer eines Unternehmens wohl eher selten. Mit dem „Worst Case“-Szenario beschäftigt man sich naturgemäß ungern. Dabei ist es immer wieder unabdingbar, sich in der Unternehmenssteuerung mit gesetzlichen Regelungen auseinanderzusetzen. Aus Controlling-Perspektive ist beispielsweise der Blick auf § 18 der Insolvenzordnung (InsO) spannend.
In Absatz 2 heißt es: „Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.“
Soweit zunächst unspektakulär. Mit dem Inkrafttreten des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG) am 1. Januar 2021 wurde – unter dem Eindruck der Corona-Krise – folgende Formulierung ergänzt: „In aller Regel ist ein Prognosezeitraum von 24 Monaten zugrunde zu legen.“
Wie ist dieser Zusatz zu bewerten?
Zuvor war die Dauer des Prognosezeitraums nicht gesetzlich festgelegt und wurde in der Praxis unterschiedlich gehandhabt. Durch die o.g. Ergänzung erwartet der Gesetzgeber faktisch die Installation eines Frühwarnsystems in Form einer fundierten und regelmäßig aktualisierten Liquiditätsplanung über zwei Jahre[1]. Damit stärkt er die Bedeutung des Risikomanagements und die Rolle der Controller als Verantwortliche für die finanzielle Integrität des Unternehmens.
Das gilt nicht nur für Unternehmen in Krisensituationen, sondern vor allem auch für alle Kapitalgesellschaften – hier drohen zusätzlich Haftungsrisiken für das Top-Management aufgrund mangelnder Sorgfalt nach der Business Judgement Rule (§ 93 Abs. 2 AktG).
Die Neuregelung des § 18 InsO ist damit praktisch relevant für jeden, der Unternehmensverantwortung trägt: ob im Bereich Finanzen/Controlling oder in der Geschäftsführung.
Wie ist Ihr Unternehmen im Bereich Cashflow-Planung aufgestellt?
Viele Unternehmen beschränken sich bei der Planung auf die GuV. Das greift jedoch in vielen Fällen zu kurz! Unsere Empfehlung – vor allem für kapitalintensive Unternehmen – ist eine integrierte Finanzplanung. Sie besteht aus einer abgestimmten GuV-, Bilanz- und Cashflow-Planung sowie ausgewählten Finanzkennzahlen, die neben der Liquidität auch die Rentabilität des operativen Geschäfts und die Stabilität der Unternehmensfinanzierung umfassen.
[1] Um permanent die Zahlen für die nächsten 24 Monate vorhalten zu können, ist in der Praxis wohl in vielen Fällen faktisch eine Dreijahres-Cashflow-Planung notwendig.
Mein Tipp!
Sie möchten Ihr Unternehmens finanziell zukunftssicher aufstellen und steuern?
Unser Seminar Finanz-Controlling liefert die Antworten – nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, sondern als strategisches Führungsinstrument in unsicheren Zeiten.

Autor
Gerhard Radinger
Partner und Trainer der CA controller akademie